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Häufige Fragen und Antworten

Da mich immer wieder Fragen zu der Petition, dem Umfeld und angrenzende Themen erreichen, habe ich häufige Fragen gesammelt und versuche diese auf dieser Seite zu beantworten.

Bitte beachtet jedoch, dass ich weder Politiker oder Rechtsanwalt bin, daher checkt gerne nochmals selbst mein “gefährliches Halbwissen”  - und schon gar keine Rechtsberatung :)

Was möchte die Petition denn erreichen - kurz und knapp?

Die Petition “Anerkennung von Open-Source Arbeit als Ehrenamt” fordert die Aufnahme von Open-Source Arbeit in die Liste der Gemeinnützigen Zwecke (gemäß §52 Abgabenordnung (AO)). Hier sind zwar beispielweise Brauchtumspfelge (z.B. Schützenvereine) und inzwischen auch eSport benannt - halt aber nicht Arbeit in Open-Source-Projekten. 

Damit es dann auch möglich, dass Open-Source-Arbeiter sich in Organisationen (z.B. einen Verein) organisieren und damit unter anderem die folgenden Vorteile anerkannt werden:

Für die Organisation - Steuererleichterung und Spendenquittungen:

  • Steuerbefreiungen: Gemeinnützige Organisationen zahlen keine Körperschaft- und Gewerbesteuer auf ihre ideellen Tätigkeiten, Zweckbetriebe und die Vermögensverwaltung
  • Spendenabzug: Die Organisation darf Spendenbescheinigungen ausstellen. Spender können ihre Zuwendungen in bestimmtem Rahmen von der Steuer absetzen.

Für ehrenamtliche Mitarbeitende - pauschale Aufwandsentschädigungen

  • Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG): Helfer, Vorstände oder Kassenwarte können bis zu 840 Euro pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei vom Verein erhalten. 
  • Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG): Trainer, Ausbilder oder Betreuer können bis zu 3.000 Euro pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei verdienen.

Für den Vorstand - Begrenzung der Haftung

  • Haftungsbegrenzung (§ 31a BGB): Vorstände eines gemeinnützigen Vereins haften dem Verein oder den Mitgliedern gegenüber für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Abseits davon, soll aber auch die Anerkennung in der Bevölkerung, Medien, Politik und Unternehmen für die vielen tausenden Freiweilligen erzielt werden. 

Warum nutzt ihr nicht direkt die offizielle Plattform des Bundestages für die Petition?

Zum Zeitpunkt, als  ich die Petition gestartet habe, kannte ich schlichtweg die offizielle Plattform des Bundestages nicht - die Petition wurde jedoch bereits auf diversen Kanälen von Leuten geteilt und unterzeichnet.

Im weiteren Verlauf der Petition habe ich also den Petitionsausschuss angeschrieben. Er hat dann in Bürokratendeutsch geantwortet, dass für die Petition immer der schriftliche Weg möglich ist .

Ein Rechtsanwalt, der bereits erfolgreiche einige Open-Source-Projekte auf dem Weg zu Anerkennung der Gemeinnützigkeit (als e.V.) vertreten hat, hatte mich kontaktiert. Auf meine Bitte hin hat er den Sachverhalt geprüft und vereinfacht “mit der aktuellen Plattform weitermachen” geantwortet.

Die Platform openPetition selbst hat in einem Blog-PostEinreichen garantiert!” die Einreichung bestätigt. Die Plattform wird übrigens auch Petitionen von Parteien wie der ÖDP genutzt.